AGB


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Es gelten die folgenden Bedingungen und Informationen der SPORMANN REAL ESTATE GmbH, die als strikt vertraulich angesehen werden.

Diese Informationen sind ausschließlich für den vorgesehenen Empfänger sowie für unseren Auftraggeber bestimmt. Im Falle einer Weitergabe an Dritte ist es erforderlich, dass der Empfänger unserer Nachweis- und Vermittlungstätigkeit unsere vorherige, ausdrückliche Zustimmung einholt.
Andernfalls verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision, sofern der Dritte das Geschäft abschließt, ohne mit uns einen Maklervertrag eingegangen zu sein.

Wenn das Angebot dem Empfänger bereits bekannt ist, sind Sie verpflichtet, uns innerhalb von vier Tagen nach Erhalt unseres Nachweises, Exposés oder ähnlichem unter Angabe der Quelle zu informieren.

Die nachstehenden Provisionssätze gelten im Falle der Annahme unserer Angebote:

1) Für den Nachweis und/oder die Vermittlung des in Aussicht genommenen Vertrages gelten die folgenden ortsüblichen Provisionen (inkl. MwSt.):

a. Bei privaten Miet- und Pachtverträgen über Wohnraum, vom Vermieter bzw. Eigentümer 2,38 Monatsmieten oder Pachtmieten.
b. Bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen, vom Vermieter bzw. Eigentümer 3,57 Monatsmieten oder Pachtmieten.
c. Beim Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen, vom Käufer 3,57 % des erzielten Kaufpreises nach Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags.
d. Beim Verkauf von Erbbaurechten und voraussichtlichen Aufbauten, vom Käufer 3,57 % des erzielten Kaufpreises nach Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags.

2) Die in Ziffer 1 aufgeführten Provisionen verstehen sich inklusive eines Mehrwertsteuersatzes von 19%. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes gilt der Steuersatz, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provisionen gilt.

3) Die Provision wird fällig, sobald infolge unserer Vermittlung und/oder Nachweistätigkeit ein Vertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. Dabei ist es ausreichend, dass unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit zu einem Teil des Vertragabschlusses beigetragen hat. Auch wenn der Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder unter anderen Bedingungen abgeschlossen wird, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, solange der wirtschaftliche Erfolg des abgeschlossenen Vertrages erheblich mit unserem Angebot übereinstimmt.


Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn ein Vertrag über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers abgeschlossen wird oder wenn der Vertragsabschluss durch eine Person geschieht, die in einer dauerhaften, engen Beziehung zu dem Auftraggeber steht.

4) Wir sind berechtigt, auf beiden Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtige Tätigkeiten auszuüben. Zudem können wir weitere Makler in die Bearbeitung des Auftrags einbeziehen, ohne dass dem Auftraggeber dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche im Rahmen des Maklervertrages gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die erhaltenen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.

6) Wir behalten uns das Recht vor, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein. Der Zeitpunkt und Ort des Termins sind uns rechtzeitig mitzuteilen.

7) Alle Informationen und Angaben in unseren Angeboten wurden auf Basis der uns übergebenen Unterlagen zusammengestellt. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, überprüfen wir diese nicht und übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8) Die von uns erstellten Fotos, Grafiken, Pläne, Skizzen etc. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden.

9) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Zielsetzung den Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Die vorher genannten Bestimmungen gelten auch im Falle einer Lücke im Vertrag.

10) Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Kunde/Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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